geleisteter Verkehr

geleisteter Verkehr
Verkehr m: geleisteter Verkehr m carried [handled] traffic

Deutsch-Englisch Wörterbuch der Elektrotechnik und Elektronik. 2013.

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  • Russisches Reich [2] — Russisches Reich (Gesch.). Die Ländermassen, welche jetzt Rußland heißen, waren den Griechen, welchen man die ersten geographischen u. ethnographischen Kenntnisse derselben verdankt, lange ganz unbekannt. Die Homerische Weltkarte kennt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Österreich [2] — Österreich, Kaiserstaat in Europa; grenzt im Norden an Baiern, Sachsen, Preußisch Schlesien u. Rußland (Polen), im Osten an Rußland u. die Türkei (Moldau), im Süden an die Türkei (Walachei, Serbien u. Ejalet …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Württemberg [1] — Württemberg (früher Wirtemberg; hierzu die Karte »Württemberg«), Königreich in Süddeutschland, seiner Größe nach der dritte, der Einwohnerzahl nach der vierte der deutschen Bundesstaaten, grenzt gegen N. an Bayern und Baden, gegen Westen und S.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Orden und Ehrenzeichen — Der Hilâl Nişanı (Orden des halben Mondes) gilt als Vorläufer u.A. des türkischen Auszeichnungswesens. 1799 belohnte Sultan Selim III. den britischen Admiral Horatio Nelson mit dieser im Osmanischen Reich bis dahin ungebräuchlichen Form der… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechsel [2] — Wechsel (fr. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Littera di cambio), ein in gesetzmäßiger Form ausgestelltes schriftliches Versprechen, durch welches der Aussteller sich nach dem geltenden Wechselrechte verpflichtet an eine darin… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geographie Rumäniens — Lage Rumäniens in der Europäischen Union Rumänien ist ein Land im Südosten Europas. Es nimmt unter anderem Teile der Karpaten und der ausgedehnten Tiefebenen am Unterlauf der Donau ein. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Intervention — (lat., »Dazwischenkunft«), Einmischung, besonders gebieterisches Eingreifen eines Staates in solche Angelegenheiten eines andern, die an und für sich dem freien Ermessen des letztern unterliegen, mögen sie nun dessen Verfassung und Verwaltung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Militärpflicht — der Eisenbahnbediensteten. Die Pflicht zu persönlichen militärischen Dienstleistungen im Krieg oder Frieden ist für die Eisenbahnbediensteten vielfach abweichend von den allgemeinen Bestimmungen geregelt, insbesondere für den Fall der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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